4Wenn aber eine Witwe Kinder oder Abkömmlinge hat, sollen sie lernen zuerst, das eigene Haus fromm zu behandeln und Vergeltung abzustatten. den Vorfahren; denn dies ist wohlgefällig vor Gott.
5Aber die wirkliche Witwe und allein gebliebene hat ihre Hoffnung gesetzt auf Gott und bleibt bei den Fürbitten und den Gebeten nachts und tags;
8Wenn aber jemand für die Eigenen und vor allem Hausgenossen nicht vorsorgt, den Glauben hat er verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger.
9Eine Witwe soll in das Verzeichnis eingetragen werden nicht weniger als sechzig Jahre geworden, eines Mannes Frau,
10in guten Werken bezeugt werdend, wenn sie Kinder aufgezogen hat, wenn sie Gastfreundschaft bewiesen hat, wenn Heiligen Füße sie gewaschen hat, wenn bedrängt Werdenden sie beigestanden hat, wenn jedem guten Werk sie nachgegangen ist.
11Aber jüngere Witwen weise ab! Denn wenn sie sinnlich geworden sind im Widerspruch gegen Christus, heiraten wollen sie,
12habend Urteil, daß die erste Treue sie gebrochen haben;
13zugleich aber auch müßig lernen sie, umhergehend in den Häusern, nicht nur aber müßig, sondern auch geschwätzig und neugierig, redend das nicht Geziemende.
14Ich will also, jüngere heiraten, Kinder gebären, den Haushalt führen, keine Gelegenheit geben dem Widersacher Beschimpfung wegen;
15denn schon einige haben sich abgewandt hinter dem Satan.
16Wenn eine Gläubige hat Witwen, stehe sie bei ihnen, und nicht soll belastet werden die Gemeinde, damit den wirklichen Witwen sie beistehen kann.
17Die gut vorstehenden Ältesten doppelter Ehre sollen für würdig gehalten werden, am meisten die sich Abmühenden in Wort und Lehre.
18Denn sagt die Schrift: Einem dreschenden Ochsen nicht sollst du das Maul verschließen; und: Wert der Arbeiter seines Lohnes.
19Gegen einen Ältesten eine Anklage nicht nimm an, ausgenommen: wenn nicht aufgrund von zwei oder drei Zeugen!
20Die Sündigenden vor allen weise zurecht, damit auch die übrigen Furcht haben!
21Ich beschwöre vor Gott und Christus Jesus und den auserwählten Engeln, daß dieses du befolgst ohne Vorurteil, nichts tuend nach Zuneigung.
22Hände schnell niemandem lege auf und nicht habe Anteil an fremden Sünden! Dich rein bewahre!
23Nicht mehr trinke Wasser, sondern ein wenig Wein brauche wegen des Magens und deiner häufigen Krankheiten!
24Einiger Menschen Sünden ganz offenkundig sind, vorangehend ins Gericht, einigen aber auch folgen sie nach;
25ebenso auch die Werke guten ganz offenkundig, und die anders sich verhaltenden verborgen werden nicht können.
5Einen Alten schilt nicht, sondern ermahne ihn als einen Vater, die Jungen als Brüder,
2Die alten Weiber als Mütter, die jungen als Schwestern mit aller Keuschheit.
4So aber eine Witwe Enkel oder Kinder hat, solche laß zuvor lernen, ihre eigenen Häuser göttlich regieren und den Eltern Gleiches vergelten; denn das ist wohl getan und angenehm vor Gott.
5Das ist aber die rechte Witwe, die einsam ist, die ihre Hoffnung auf Gott stellt und bleibt am Gebet und Flehen Tag und Nacht.
6Welche aber in Wollüsten lebt, die ist lebendig tot.
8So aber jemand die Seinen, sonderlich seine Hausgenossen, nicht versorgt, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger denn ein Heide.
9Laß keine Witwe erwählt werden unter sechzig Jahren, und die da gewesen sei eines Mannes Weib,
10und die ein Zeugnis habe guter Werke: so sie Kinder aufgezogen hat, so sie gastfrei gewesen ist, so sie der Heiligen Füße gewaschen hat, so sie den Trübseligen Handreichung getan hat, so sie in allem guten Werk nachgekommen ist.
11Der jungen Witwen aber entschlage dich; denn wenn sie geil geworden sind wider Christum, so wollen sie freien
12und haben ihr Urteil, daß sie den ersten Glauben gebrochen haben.
13Daneben sind sie faul und lernen umlaufen durch die Häuser; nicht allein aber sind sie faul sondern auch geschwätzig und vorwitzig und reden, was nicht sein soll.
14So will ich nun, daß die jungen Witwen freien, Kinder zeugen, haushalten, dem Widersacher keine Ursache geben zu schelten.
15Denn es sind schon etliche umgewandt dem Satan nach.
16So aber ein Gläubiger oder Gläubige Witwen hat, der versorge sie und lasse die Gemeinde nicht beschwert werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben.
17Die Ältesten, die wohl vorstehen, die halte man zweifacher Ehre wert, sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre.
18Denn es spricht die Schrift: "Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, der da drischt;" und "Ein Arbeiter ist seines Lohnes wert."
19Wider einen Ältesten nimm keine Klage an ohne zwei oder drei Zeugen.
20Die da sündigen, die strafe vor allen, auf daß sich auch die andern fürchten.
21Ich bezeuge vor Gott und dem HERRN Jesus Christus und den auserwählten Engeln, daß du solches haltest ohne eigenes Gutdünken und nichts tust nach Gunst.
22Die Hände lege niemand zu bald auf, mache dich auch nicht teilhaftig fremder Sünden. Halte dich selber keusch.
23Trinke nicht mehr Wasser, sondern auch ein wenig Wein um deines Magens willen und weil du oft krank bist.
24Etlicher Menschen Sünden sind offenbar, daß man sie zuvor richten kann; bei etlichen aber werden sie hernach offenbar.
25Desgleichen auch etlicher gute Werke sind zuvor offenbar, und die andern bleiben auch nicht verborgen.