3.Mose 12

12 Und zu und :

2 zu den und : Wenn ein und ein männliches Kind , so wird sie unrein ; wie in den der Unreinheit ihrer wird sie unrein .

3Und am soll das seiner beschnitten .

4Und soll im Blute der bleiben; nichts Heiliges soll sie , und zum soll sie nicht , bis die Tage ihrer sind.

5Und wenn ein weibliches Kind , so wird sie zwei unrein , wie bei ihrer Unreinheit; und soll sie im Blute der daheim bleiben.

6 wenn die ihrer für einen oder für eine , so soll sie ein einjähriges zum , und eine oder eine zum an den des der zu dem .

7Und soll es vor darbringen und für sie tun, und sie wird sein dem Flusse ihres . Das das der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kinde.

8Und wenn ihre das zu einem Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll sie oder zwei , zum und zum ; und der soll für sie tun, und sie sein.

12 Und der und :

2 den und : eine und ein Kind , so wird sie sein ; wie in den der ihrer wird sie sein.

3Und am soll das seiner werden.

4Und sie soll im der ; soll sie , und soll sie , die ihrer sind.

5Und sie ein Kind , so wird sie sein, wie bei ihrer ; und soll sie der daheim .

6Und wenn die ihrer sind für einen oder für eine , so soll sie ein zum und eine oder eine zum den des der dem .

7Und er soll dem und sie , und sie wird sein dem Fluss ihres Blutes. ist das der , bei einem oder bei einem Kind.

8Und ihre das zu einem Hinreichende kann, so soll sie oder , zum und zum ; und der soll sie , und sie wird sein.

12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet.

3Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.

4Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.

5Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

6Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.

7Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.

8Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.

Elberfelder 1905: We believe that this Bible is found in the Public Domain.

Elberfelder Übersetzung: Copyright 2023 www.bibelkommentare.de

Luther 1912: We believe that this Bible is found in the Public Domain.