3.Mose 27

27 Und zu und :

2 zu den und zu ihnen: Wenn ein erfüllt, so sollen die nach deiner für .

3 es sei deine eines Mannes von Jahren bis zu Jahren , zwar sei deine Sekel , nach dem Sekel des ;

4Und wenn es ein ist, so sei deine Sekel.

5 wenn es von Jahren bis zu Jahren , so sei deine einer männlichen Person Sekel, einer weiblichen Sekel;

6 wenn es von einem bis zu Jahren , so sei deine eines Knaben Sekel , und deine eines Mädchens Sekel ;

7 wenn es von Jahren und ist, so sei deine , wenn es ein ist, Sekel, und eines Weibes Sekel.

8Und wenn der Gelobende zu ist für deine , so soll man ihn den , und der soll ihn ; Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen , soll der ihn .

9Und wenn es ein ist, wovon man eine darbringt, so alles, was man davon , sein.

10Man soll nicht auswechseln noch vertauschen, ein um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein ; und wenn man dennoch um vertauscht, so dasselbe und das eingetauschte heilig sein.

11Und wenn es irgend ein ist, wovon man keine darbringt, so man das den ,

12und der soll es , es oder schlecht sei; nach deiner, des , , also soll es sein.

13Wenn man es aber will, so soll man deiner ein Fünftel hinzufügen.

14Und wenn sein heiligt, daß es sei, so soll es der , ob es oder schlecht sei; so wie der es schätzt, also soll es festgestellt sein.

15Und wenn der Heiligende sein will, so soll er das Fünftel des deiner darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.

16Und wenn von dem seines Eigentums , so soll deine Verhältnis seiner sein: ein zu Sekel .

17Wenn er vom Jubeljahre an sein , so soll es nach deiner festgestellt sein;

18 wenn er dem Jubeljahre heiligt, so soll der ihm das dem Verhältnis der , die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner abgezogen .

19Wenn aber der Heiligende das will, so soll er das Fünftel des deiner darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.

20Und wenn er das nicht , oder wenn er das einem , so kann es nicht wieder gelöst ;

21 das soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, sein, wie ein verbanntes ; es soll dem als gehören.

22Und wenn er ein von ihm erkauftes , das nicht zum seines Eigentums gehört, ,

23so soll ihm der den Betrag deiner bis zum Jubeljahre; soll deine am gleichen , als ein dem , entrichten.

24Im Jubeljahre soll das an den kommen, von welchem er es gekauft , an den, welchem das eigentümlich gehörte.

25Und all deine soll nach dem Sekel des geschehen; Gera soll der Sekel sein.

26Nur das Erstgeborene unter dem , das als gehört, das soll kein ; sei es ein Stück Rind-oder Kleinvieh, es gehört .

27Wenn es aber vom ist, so soll man es nach deiner und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es gelöst wird, so soll es nach deiner . -

28Jedoch alles , das jemand dem , von allem, was sein ist, es seien oder oder seines Eigentums, soll nicht und nicht gelöst ; alles ist dem .

29Alles, was an wird, gelöst werden: es gewißlich getötet werden.

30Und aller Zehnte des , vom des , von der der , gehört ; er ist .

31Wenn aber von seinem will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen.

32Und aller vom -und , von allem, was unter dem vorüberzieht, das Zehnte soll sein;

33man soll nicht untersuchen, ob oder schlecht sei, und soll nicht vertauschen; und wenn man dennoch vertauscht, so wird dasselbe und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst .

34Das sind die , welche dem auf dem an die aufgetragen .

27 Und der und :

2 den und ihnen: ein Eig. absondert, weiht, so sollen die nach deiner für den sein.

3Und es deine Schätzung eines Eig. eines Männlichen zu , und zwar deine Schätzung , nach dem des ;

4und eine Eig. ein Weibliches ist, so deine Schätzung .

5Und es alt zu ist, so deine Schätzung einer Person Eig. eines Männlichen , und einer ;

6und es einem zu ist, so deine Schätzung eines Eig. eines Männlichen , und deine Schätzung eines Eig. eines Weiblichen ;

7und es von und ist, so deine Schätzung, es ein ist, , und einer .

8Und Gelobende W. wenn er zu ist deine , so soll man ihn den , und der soll ihn ; nach Verhältnis dessen, die des , soll der ihn .

9Und es ein ist, wovon man dem eine d.h. das zum Opfer tauglich ist, so soll , man dem d.h. von dieser Art Vieh , .

10Man soll es noch , ein um ein , oder ein um ein ; und man dennoch um , so dasselbe und .

11Und es ist, wovon man dem , so soll man das den ,

12und der soll es , es sei; nach deiner, des , , soll es .

13 man es aber , so soll man zu deiner Schätzung ein .

14Und sein , dass es dem sei, so soll es der , es sei; so der es , soll es sein.

15Und der sein will, so soll er das des deiner , und es soll ihm .

16Und von dem seines dem , so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner : 1 zu .

17 er an sein , so soll es nach deiner sein;

18und er dem Jubel sein , so soll der ihm das nach Verhältnis der , die zum , und es soll deiner Schätzung werden.

19 aber der das , so soll er das des deiner , und es soll ihm .

20Und er das oder er das einem , so kann es werden;

21und das soll, wenn es im frei , dem , wie ein d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28 ; es soll dem als .

22Und er ein von ihm , seines gehört, dem ,

23so soll ihm der den deiner zum ; und er soll deine Schätzung am , als ein dem , .

24Im soll das an den , er es hatte, an , dem das eigentümlich gehörte.

25Und deine soll nach dem des ; soll der .

26 das unter dem , als dem gehört W. das dem HERRN erstgeboren wird, das soll ; es ein Stück , gehört dem .

27 es aber vom ist, so soll man es nach deiner und dessen ; und es wird, so soll es werden nach deiner .

28 , dem , , sein ist, es seien oder oder seines , soll und werden; ist dem .

29, Eig. alles Verbannte, das wird, soll werden: Es soll werden.

30Und des , des , der der , gehört dem ; ist dem .

31 aber seinem , so soll er .

32Und vom und , von , dem d.h. des Hirten , das soll dem ;

33man soll , es oder sei, und soll es ; und man es dennoch , so dasselbe und das ; es soll werden.

34 sind die , der dem auf dem die hat.

27 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt,

3so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums,

4ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge.

5Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.

6Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge.

7Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.

8Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.

9Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.

10Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.

11Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen,

12und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.

13Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.

14Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.

15So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden.

16Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.

17Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.

18Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.

19Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.

20Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können;

21sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.

22Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,

23so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei.

24Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei.

25Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.

26Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN.

27Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte.

28Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.

29Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.

30Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

31Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.

32Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN.

33Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden.

34Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.

Elberfelder 1905: We believe that this Bible is found in the Public Domain.

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Luther 1912: We believe that this Bible is found in the Public Domain.