4.Mose 29

29 Und im siebten , am Ersten des , soll euch Versammlung sein; keinerlei sollt ihr ; ein des Posaunenhalls soll es euch sein.

2 ihr sollt zum dem : , einen , einjährige , ohne ;

3und ihr , , mit : zu dem , zu dem ,

4und zu jedem Lamme, zu den ;

5und als , um für euch zu tun;

6außer dem monatlichen und seinem und dem beständigen und seinem und ihren , nach ihrer Vorschrift, zum , ein Feueropfer dem .

7Und am dieses siebten soll euch eine Versammlung sein, und ihr sollt eure ; keinerlei sollt ihr .

8 ihr dem darbringen als : , einen , einjährige ; ohne sollen euch sein;

9und ihr , , mit : zu dem , zu dem ,

10je zu jedem Lamme, zu den ;

11und als ; außer dem der und dem beständigen und seinem und ihren .

12Und am fünfzehnten des siebten soll euch eine Versammlung sein; keinerlei sollt ihr , und ihr sollt dem ein .

13 ihr ein darbringen, ein Feueropfer dem : dreizehn , , vierzehn einjährige ; ohne sollen sein;

14und ihr , , mit : zu jedem , zu den dreizehn , zu jedem , zu den ,

15und je zu jedem Lamme, zu den vierzehn ;

16und als ; außer dem beständigen , seinem und seinem .

17 am , zwei , vierzehn einjährige ohne ;

18und ihr und ihre , zu den , zu den und zu den , nach ihrer , nach der Vorschrift;

19und als ; außer dem beständigen und seinem und ihren .

20 am , , vierzehn einjährige , ohne ;

21und ihr und ihre , zu den , zu den und zu den , nach ihrer , nach der Vorschrift;

22und als ; außer dem beständigen und seinem und seinem .

23 am , , vierzehn einjährige , ohne ;

24ihr und ihre , zu den , zu den und zu den , nach ihrer , nach der Vorschrift;

25und als ; außer dem beständigen , seinem und seinem .

26 am Tage , , vierzehn einjährige , ohne ;

27und ihr und ihre , zu den , zu den und zu den , nach ihrer , nach der Vorschrift;

28und als ; außer dem beständigen und seinem und seinem .

29 am , , vierzehn einjährige , ohne ;

30und ihr und ihre , zu den , zu den und zu den , nach ihrer , nach der Vorschrift;

31und als ; außer dem beständigen , seinem und seinen .

32 am siebten , , vierzehn einjährige , ohne ;

33und ihr und ihre , zu den , zu den und zu den , nach ihrer , nach ihrer Vorschrift;

34und als ; außer dem beständigen , seinem und seinem .

35Am soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei sollt ihr .

36 ihr darbringen, Feueropfer dem : einen , einen , einjährige , ohne ;

37ihr und ihre , zu dem , zu dem und zu den , nach ihrer , nach der Vorschrift;

38und als ; außer dem beständigen und seinem und seinem .

39Das sollt ihr bei euren dem , außer euren Gelübden und euren freiwilligen an und an und an und an Friedensopfern.

29 Und im 7. , am 1. des , soll euch eine ; sollt ihr ; ein des soll es euch .

2Und ihr sollt ein zum dem : , , , ;

3und ihr , , mit : zu dem , zu dem ,

4und zu , zu den ;

5und als , um euch ;

6 dem und seinem und dem und seinem und ihren , nach ihrer , zum , ein dem .

7Und am . 7. soll euch eine , und ihr sollt eure ; sollt ihr .

8Und ihr sollt dem ein als : , , ; sollen sie euch ;

9und ihr , , mit : zu dem , zu dem ,

10 zu , zu den ;

11und als ; dem der und dem und seinem und ihren .

12Und am . des 7. soll euch eine ; sollt ihr , und ihr sollt dem ein .

13Und ihr sollt ein , ein dem : , , ; sollen sie ;

14und ihr , , mit : zu , zu den , zu , zu den ,

15und zu , zu den ;

16und als ; dem , seinem und seinem .

17Und am , , ;

18und ihr und ihre , zu den , zu den und zu den , nach ihrer , nach der ;

19und als ; dem und seinem und ihren .

20Und am , , , ;

21und ihr und ihre , zu den , zu den und zu den , nach ihrer , nach der ;

22und als ; dem und seinem und seinem .

23Und am , , , ;

24ihr und ihre , zu den , zu den und zu den , nach ihrer , nach der ;

25und als ; dem , seinem und seinem .

26Und am , , , ;

27und ihr und ihre , zu den , zu den und zu den , nach ihrer , nach der ;

28und als ; dem und seinem und seinem .

29Und am , , , ;

30und ihr und ihre , zu den , zu den und zu den , nach ihrer , nach der ;

31und als ; dem , seinem und seinen .

32Und am , , , ;

33und ihr und ihre , zu den , zu den und zu den , nach ihrer , nach ihrer ;

34und als ; dem , seinem und seinem .

35Am soll euch eine ; sollt ihr .

36Und ihr sollt ein , ein dem : , , , ;

37ihr und ihre , zu dem , zu dem und zu den , nach ihrer , nach der ;

38und als ; dem und seinem und seinem .

39 sollt ihr bei euren S. die Anm. zu 3. Mose 23,2 dem , euren und euren an und an und an und an W. an euren Brandopfern und an euren Speisopfern usw..

29 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag -

2und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

3dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

4und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;

5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen -

6außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN.

7Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun,

8sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

9mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

10und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer;

11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

12Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern

13und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

14samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder,

15und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;

16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

18mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

20Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

21mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

22dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

23Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

24samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

26Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

27samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

28dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

29Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

30samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

31dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

32Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

33samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

34dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

35Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun

36und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

37samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

38dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

39Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

Elberfelder 1905: We believe that this Bible is found in the Public Domain.

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Luther 1912: We believe that this Bible is found in the Public Domain.