Hesekiel 45

45 wenn ihr das als verlosen werdet, sollt ihr für , als vom : die Ruten , und die ; dasselbe soll sein in seiner ganzen ringsum.

2Davon sollen zum gehören bei ins Geviert ringsum, Freiplatz dazu ringsum.

3Und von jenem Maße sollst du eine von und eine von ; und darin soll das , das , sein.

4Dies soll ein Heiliges vom sein; den , den des , soll es gehören, welche nahen, um zu , es soll ihnen ein für sein, und ein Geheiligtes für das .

5Und Ruten in die und in die soll den , den , des , gehören, ihnen zum , als Städte zum .

6Und als der sollt ihr in die und in die Länge , gleichlaufend dem ; dem ganzen soll es gehören.

7 dem sollt ihr geben dieser jener des Hebopfers des Eigentums der , längs des Hebopfers und längs des Eigentums der , an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der nach gleichlaufend der Stammteile, welche der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.

8Als soll es gehören, als in ; und meine sollen nicht mehr mein bedrücken, sondern das dem nach seinen überlassen.

9So der , Jehova: Laßt es sein, ihr ! Tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet und ; höret , mein aus seinem Besitze vertreiben, der , Jehova.

10Gerechte und gerechtes und gerechtes sollt ihr haben.

11Das das sollen von Maß sein, so daß das den Teil des enthalte, und das den Teil des ; nach dem soll ihr Maß sein.

12Und der Sekel soll Gera sein; Sekel, Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein.

13Dies ist das , welches ihr sollt: ein sechstel vom und ein sechstel vom sollt ihr geben;

14 die Gebühr an , vom : ein zehntel vom , von , von einem , denn sind ein ;

15und Stück vom , von , von dem bewässerten Lande - -: zum und zum und zu den Friedensopfern, um für sie zu tun, der , Jehova.

16Das ganze des soll zu diesem für den in gehalten sein.

17 dem sollen obliegen die und das und das an den und an den und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des . Er soll das und das und das und die opfern, um zu für das .

18So spricht der , Jehova: Im , am des Monats, sollst einen ohne und das .

19Und der soll von dem Blute des , und es an die des und an die der Umwandung des und an die der des .

20 ebenso sollst du am Siebten des für den, der aus sündigt, und für den . Und so sollt ihr tun für das .

21Im , am des Monats, soll euch das sein, ein von ; soll werden.

22Und der soll an selbigem für sich und für das ganze des einen als .

23Und die des soll er dem und , ohne , , die als , und einen als .

24Und als soll er ein Feinmehl jedem und ein zu jedem opfern; und , ein zu jedem .

25Im siebten , am des Monats, am , soll er desgleichen die Tage, betreffs des wie des und betreffs des wie des Öles.

45 Und wenn ihr das als werdet, sollt ihr für den ein , als O. Geheiligtes; so auch V. 4 : die 25000 Ruten und die 20000 So nach der alexandr. Übersetzung. Im hebr. Text steht: 10000. (Vergl. zu dieser Stelle Kap. 48); dasselbe soll sein in seiner .

2 sollen Eig. zum Heiligen mal im , und dazu .

3Und jenem sollst du eine von 25000 und eine von 10000; und darin soll das , das , .

4 soll ein sein; den , den des , soll es , die , um dem zu , und es soll ein für und ein für das .

5Und 25000 Ruten in die und 10000 in die soll den , den des , , zum , als zum Im hebr. Text steht: zum Eigentum, 20 Zellen. And. l.: mit geringerer Verändung als oben: als Tore zum Wohnen.

6Und als der sollt ihr 5000 in die und 25000 in die , dem ; dem soll es .

7Und dem sollt ihr geben und Seite des und des der , des und des der , der und der , und der nach d.h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck „Länge“ stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. S. Die Anm. zu Kap. 48,21 der Stamm, die der zur liegen.

8Als soll es ihm , als in ; und meine sollen mein , sondern das dem nach seinen Eig. geben.

9 der , : Lasst es euch sein, ihr ! und , und und ; , mein seinem Besitz zu , der , .

10 und und sollt ihr .

11Das und das sollen von einerlei sein, so dass das Bath den des , und das den Teil des ; dem soll ihr .

12Und der soll sein; , und soll euch die .

13 ist das , ihr sollt: ein und ein sollt ihr geben;

14und die an , : ein Kor ist eine spätere Benennung für Homer, von , von einem , sind ein ;

15und , 200, dem –: zum und zum und zu den , um zu , der , .

16Das des soll für den in gehalten .

17Und sollen auferliegen die und das und das an den Das hebr. Wort bezeichnet nur die großen Jahresfeste und an den und an den , zu S. die Anm. zu Kap. 36,38 des . soll das und das und das und die , um zu das .

18 der , : Im 1. Monat am 1. des , sollst du einen und das .

19Und der soll von dem des und es tun die des und die der des und die der des .

20Und sollst du tun am 7. des , der , und den . Und so sollt ihr für das .

21Im 1. Monat, am . des , soll euch das , ein von ; soll werden.

22Und der soll an sich und das des einen als .

23Und die des soll er dem und , die , als , und einen als .

24Und als soll er ein Feinmehl zu jedem und ein zu jedem ; und , ein zu jedem .

25Im 7. Monat, am . Tag des , am d.i. am Laubhüttenfest, soll er desgleichen die , bezüglich des wie des und bezüglich des wie des .

45 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.

2Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen.

3Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.

4Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.

5Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.

6Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.

7Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme.

8Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

9Denn so spricht der Herr, HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr, HERR.

10Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben.

11Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.

12Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.

13Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.

14Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer.

15Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr, HERR.

16Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen.

17Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

18So spricht der Herr, HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.

19Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs.

20Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt.

21Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen.

22Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern.

23Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer.

24Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha.

25Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.

Elberfelder 1905: We believe that this Bible is found in the Public Domain.

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Luther 1912: We believe that this Bible is found in the Public Domain.