Hesekiel 48

48 dies die der : Vom Nordende an, zur des nach , gegen hin, nach hin, der , nordwärts, zur Seite -die die Westseite sollen gehören: Los.

2Und an der , von der Ostseite bis zur Westseite: Aser .

3Und an der Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali .

4Und an der Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: .

5Und an der , von der Ostseite bis zur Westseite: .

6Und an der , von der Ostseite bis zur Westseite: .

7Und an der , von der Ostseite bis zur Westseite: .

8Und an der , von der Ostseite bis zur Westseite soll das sein, welches ihr sollt: Ruten , und die wie der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das soll dessen Mitte sein.

9Das , welches ihr für sollt, soll Ruten in die , und in die sein.

10 diesen soll das gehören, den : gegen Norden Ruten die , und gegen Westen in die , und gegen Osten in die und gegen Süden in die Länge; und das soll in dessen Mitte sein.

11Den , wer ist von den meiner gewartet haben, welche, als die abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die abgeirrt sind,

12ihnen soll ein Gehobenes von dem des gehören, ein an der der .

13 die sollen, gleichlaufend dem Gebiete der , Ruten in die und in die erhalten; die ganze soll und die sein.

14Und sie sollen nichts davon noch vertauschen; und der des soll nicht an andere übergehen, denn er ist .

15Und die Ruten, die der übrig sind, längs der fünfundzwanzigtausend, soll für die zur und zum Freiplatz; und die soll in der Mitte desselben sein.

16 dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausendfünfhundert Ruten, die Südseite viertausendfünfhundert, an der Ostseite viertausendfünfhundert, die Westseite viertausendfünfhundert.

17 der Freiplatz der soll sein: gegen Norden zweihundertfünfzig Ruten, gegen Süden zweihundertfünfzig, gegen Osten zweihundertfünfzig, gegen Westen zweihundertfünfzig.

18Und das in der , gleichlaufend dem , Ruten, gegen Osten und gegen Westen (es ist gleichlaufend dem ) dessen soll den Arbeitern der zur Nahrung .

19Und Arbeiter der , sollen es bebauen aus allen .

20Das ganze soll Ruten bei sein. Den Teil des Hebopfers sollt ihr zum der .

21 das Übrige soll dem gehören; dieser jener Seite des Hebopfers und des Eigentums der , längs der Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der , nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen, soll dem gehören. Und das und das des soll dessen Mitte .

22Und von dem der und von dem der ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem gehört, was der und der ist, soll dem gehören.

23Und die : Von der Ostseite bis zur Westseite: Los.

24Und an der , von der Ostseite bis zur Westseite: .

25Und an der , von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar .

26Und an der Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: .

27Und an der , von der Ostseite bis zur Westseite: .

28 an der , nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die sein von nach dem , nach dem Bache Ägyptens hin bis an das .

29Das das , welches ihr den als verlosen sollt; und das sind ihre Teile, der , Jehova.

30 dies sollen die Ausgänge der sein: Von der Nordseite an viertausendfünfhundert Ruten ;

31 die der , nach den der : gegen Norden: das , das , das .

32 nach der Ostseite hin, viertausendfünfhundert Ruten, und : das , das , das .

33 an der Südseite, viertausendfünfhundert Ruten , und : das , das Issaschars , das .

34An der Westseite, viertausendfünfhundert Ruten, ihrer : das , das Asers , das Naphtalis .

35Ringsum Ruten. Und der Name der soll nun : Jehova daselbst.

48 Und sind die der : Nordende an, des nach , gegen , und nach hin, der von Vergl. Kap. 47,17, , von – die und die sollen : Los.

2Und der , der zur : .

3Und der , der zur : .

4Und der , der zur : .

5Und der , der zur : .

6Und der , der zur : .

7Und der , der zur : .

8Und der , der zur soll das , ihr sollt: 25000 Ruten , und die wie eins der Stammteile der zur ; und das soll dessen .

9Das , ihr für den sollt, soll 25000 Ruten in die und 10000 in die sein.

10Und soll das , den : nach 25000 Ruten in die Länge und nach 10000 in die und nach 10000 in die , und nach 25000 in die ; und das des soll dessen .

11Den , – wer ist den meiner Hut gewartet haben, , als die , sind, die sind,

12 soll ein von dem des , ein der der .

13Und die sollen dem der , 25000 Ruten in die und 10000 in die erhalten; die d.h. die beiden Längsseiten von Osten nach Westen soll 25000 und die 10000 sein.

14Und sie sollen noch ; und der des soll an andere , er ist dem .

15Und die 5000 Ruten, die in der sind, der 25000, soll gemeines Land sein für die zur und zum ; und die soll der desselben .

16Und sollen ihre sein: die 4500 Ruten und die 4500 und an der 4500 und die 4500.

17Und der der soll : nach 250 Ruten und nach 250 und nach 250 und nach 250.

18Und das in der dem , 10000 Ruten, nach und 10000 nach , (es dem ) dessen soll den der zur .

19Und die der , die sollen es .

20Das soll 25000 Ruten mal 25000 sein. Den Teil des sollt ihr der d.h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden.

21Und das soll dem gehören; und Seite des und des der , der 25000 Ruten des zur , und nach der 25000, nach der hin, den Stammteilen Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meer und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7), soll dem gehören. Und das und das des soll dessen .

22Und von dem der und von dem der ab, die der dessen liegen, dem , was der und der ist, soll dem .

23Und die : der zur : Los.

24Und der , der zur : .

25Und der , der zur : .

26Und der , der zur : .

27Und der , der zur : .

28Und der , zur hin südwärts, da soll die bis zum , bis zum Ägyptens hin bis das .

29 ist das , ihr den sollt; und das sind ihre , der , .

30Und sollen die d.h. die vier äußersten Seiten der sein: der an 4500 Ruten ;

31und die der , den der : nach : das , das , das .

32Und hin, 4500 Ruten, und : das , das , das .

33Und an der , 4500 Ruten , und : das , das , das .

34An der , 4500 Ruten, ihrer : das , das , das .

35 18000 Ruten. Und der der soll an heißen: dort H. Jahwe-Schammah.

48 Dies sind die Namen der Stämme: von Mitternacht, an dem Wege nach Hethlon, gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath, das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

2Neben Dan soll Asser seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

3Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

4Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

5Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

6Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

7Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

8Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen.

9Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.

10Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mittendarin stehen.

11Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.

12Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze.

13Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.

14Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiligt.

15Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen fünfunzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen.

16Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.

17Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.

18Aber das übrige an der Länge neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend, das gehört zum Unterhalt derer, die in der Stadt arbeiten.

19Und die Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten.

20Also soll die ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein; ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt.

21Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein.

22Was aber neben der Leviten Teil und neben der Stadt Teil zwischen der Grenze Juda's und der Grenze Benjamins liegt, das soll dem Fürsten gehören.

23Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

24Aber neben der Grenze Benjamin soll Simeon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

25Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

26Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

27Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

28Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag von Thamar bis ans Haderwasser zu Kades und an den Bach hinab bis an das große Meer.

29Das ist das Land, das ihr austeilen sollt zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das sollen ihre Erbteile sein, spricht der Herr, HERR.

30Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.

31Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Toren gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.

32Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.

33Gegen Mittag auch also viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das zweite Isaschar, das dritte Sebulon.

34Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das zweite Asser, das dritte Naphthali.

35Also sollen es um und um achtzehntausend Ruten sein. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: "Hier ist der HERR".

Elberfelder 1905: We believe that this Bible is found in the Public Domain.

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Luther 1912: We believe that this Bible is found in the Public Domain.