2.Mose 21
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21 Und dies sind die , die du sollst:
2So du einen , soll er , und im siebten soll er , .
3Wenn allein gekommen ist, soll er allein ; wenn er eines Mann war, soll sein mit ihm .
4Wenn sein ihm ein und sie ihm Söhne oder hat, so sollen das und ihre ihrem gehören, und er soll allein .
5Wenn aber der etwa : Ich meinen , mein meine , ich will nicht ,
6so soll sein ihn vor die Richter und ihn an die oder an den stellen, und sein soll ihm das mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm auf .
7Und so seine zur , soll sie nicht , wie die .
8Wenn sie in den ihres mißfällig ist, die er für bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll haben, sie an ein zu , weil er treulos an ihr gehandelt .
9Und wenn er sie seinem bestimmt, so soll er ihr nach dem der .
10Wenn sich eine nimmt, so soll er ihre , ihre und ihre Beiwohnung nicht vermindern.
11Und wenn er ihr diese Dinge nicht , so soll sie , ohne .
12Wer einen , daß er , gewißlich werden;
13 er ihm aber nicht , und hat es seiner begegnen , so werde ich dir einen bestimmen, wohin er soll.
14Und so wider seinen vermessen handelt, daß ihn umbringt mit Hinterlist-von meinem du ihn wegnehmen, daß er .
15Und wer seinen oder seine , gewißlich werden.
16Und wer einen und ihn , oder er wird in seiner , der gewißlich werden.
17Und wer seinem oder seiner , gewißlich werden.
18Und wenn , und den anderen mit einem mit der , und nicht, sondern wird bettlägerig:
19wenn aufsteht und an seinem , so soll der Schläger schuldlos ; nur soll er sein Versäumnis erstatten und völlig .
20Und so seinen oder seine mit dem Stocke , daß er unter seiner stirbt, so er gewißlich gerächt :
21 wenn er einen oder Tage bleibt, soll er nicht gerächt , denn er ist sein .
22Und wenn streiten und stoßen ein , daß ihr die , und es geschieht kein Schaden, so er gewißlich an Geld gestraft , jenachdem der des ihm auferlegen wird, und er es durch die .
23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du um ,
24 um , um , um , um ,
25Brandmal um Brandmal, um , Strieme um Strieme.
26 so in das seines oder in das seiner verdirbt es, so soll er ihn entlassen sein .
27 wenn er den seines oder den seiner , so soll er ihn entlassen um seinen .
28Und wenn ein einen oder ein , daß sie , so der gewißlich gesteinigt, und nicht werden; aber der Besitzer des soll schuldlos sein.
29Wenn aber der vordem stößig , sein Besitzer ist gewarnt worden, und er ihn nicht , und er einen oder , so der gesteinigt, und auch sein Besitzer getötet werden.
30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das seines Lebens nach , was ihm auferlegt wird.
31Mag er einen eine , so soll ihm nach diesem werden.
32Wenn der einen oder eine , so sein Besitzer ihrem Silbersekel , und der soll gesteinigt werden.
33Und wenn eine öffnet, oder wenn eine und sie nicht zudeckt, und es ein oder ein hinein,
34so es der Besitzer der erstatten: soll dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.
35Und wenn den seines , daß er , so sollen sie den lebenden Ochsen und den Erlös , und auch den sollen sie .
36Ist es aber bekannt , daß der vordem stößig , und sein Besitzer ihn , so gewißlich für erstatten, und der tote soll ihm gehören.
37Wenn einen oder ein Stück , und schlachtet es oder es, so soll erstatten für den und Stück Kleinvieh für das Stück. -