2.Mose 21

21 Und dies sind die , die du sollst:

2So du einen , soll er , und im siebten soll er , .

3Wenn allein gekommen ist, soll er allein ; wenn er eines Mann war, soll sein mit ihm .

4Wenn sein ihm ein und sie ihm Söhne oder hat, so sollen das und ihre ihrem gehören, und er soll allein .

5Wenn aber der etwa : Ich meinen , mein meine , ich will nicht ,

6so soll sein ihn vor die Richter und ihn an die oder an den stellen, und sein soll ihm das mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm auf .

7Und so seine zur , soll sie nicht , wie die .

8Wenn sie in den ihres mißfällig ist, die er für bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll haben, sie an ein zu , weil er treulos an ihr gehandelt .

9Und wenn er sie seinem bestimmt, so soll er ihr nach dem der .

10Wenn sich eine nimmt, so soll er ihre , ihre und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11Und wenn er ihr diese Dinge nicht , so soll sie , ohne .

12Wer einen , daß er , gewißlich werden;

13 er ihm aber nicht , und hat es seiner begegnen , so werde ich dir einen bestimmen, wohin er soll.

14Und so wider seinen vermessen handelt, daß ihn umbringt mit Hinterlist-von meinem du ihn wegnehmen, daß er .

15Und wer seinen oder seine , gewißlich werden.

16Und wer einen und ihn , oder er wird in seiner , der gewißlich werden.

17Und wer seinem oder seiner , gewißlich werden.

18Und wenn , und den anderen mit einem mit der , und nicht, sondern wird bettlägerig:

19wenn aufsteht und an seinem , so soll der Schläger schuldlos ; nur soll er sein Versäumnis erstatten und völlig .

20Und so seinen oder seine mit dem Stocke , daß er unter seiner stirbt, so er gewißlich gerächt :

21 wenn er einen oder Tage bleibt, soll er nicht gerächt , denn er ist sein .

22Und wenn streiten und stoßen ein , daß ihr die , und es geschieht kein Schaden, so er gewißlich an Geld gestraft , jenachdem der des ihm auferlegen wird, und er es durch die .

23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du um ,

24 um , um , um , um ,

25Brandmal um Brandmal, um , Strieme um Strieme.

26 so in das seines oder in das seiner verdirbt es, so soll er ihn entlassen sein .

27 wenn er den seines oder den seiner , so soll er ihn entlassen um seinen .

28Und wenn ein einen oder ein , daß sie , so der gewißlich gesteinigt, und nicht werden; aber der Besitzer des soll schuldlos sein.

29Wenn aber der vordem stößig , sein Besitzer ist gewarnt worden, und er ihn nicht , und er einen oder , so der gesteinigt, und auch sein Besitzer getötet werden.

30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das seines Lebens nach , was ihm auferlegt wird.

31Mag er einen eine , so soll ihm nach diesem werden.

32Wenn der einen oder eine , so sein Besitzer ihrem Silbersekel , und der soll gesteinigt werden.

33Und wenn eine öffnet, oder wenn eine und sie nicht zudeckt, und es ein oder ein hinein,

34so es der Besitzer der erstatten: soll dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.

35Und wenn den seines , daß er , so sollen sie den lebenden Ochsen und den Erlös , und auch den sollen sie .

36Ist es aber bekannt , daß der vordem stößig , und sein Besitzer ihn , so gewißlich für erstatten, und der tote soll ihm gehören.

37Wenn einen oder ein Stück , und schlachtet es oder es, so soll erstatten für den und Stück Kleinvieh für das Stück. -

21 Und sind die , du ihnen sollst:

2So du einen , soll er , und im soll er , .

3 er W. mit seinem Leib, d.h. unverheiratet ist, soll er ; einer war, soll seine ihm .

4 sein ihm eine und sie ihm oder hat, so sollen die und ihre ihrem , und soll .

5 aber der : Ich meinen , meine und meine , ich will ,

6so soll sein ihn die H. Elohim: Götter. So auch Kap. 22,8.9; vergl. Ps. 82 und ihn die oder den , und sein soll ihm das mit einer ; und er soll ihm auf .

7Und seine zur , soll sie , wie die .

8 sie in den Augen ihres missfällig ist, die er für sich hatte, so lasse er sie : er soll haben, sie an ein zu , weil er an ihr hat.

9Und er sie seinem , so soll er ihr nach dem der .

10 er sich And. üb.: ihm eine , so soll er ihre , ihre , und ihre Beiwohnung nicht .

11Und er ihr Dinge , so soll sie , .

12Wer einen , dass er , soll werden;

13hat ihm aber , und hat es seiner , so werde ich dir einen , er soll.

14Und seinen , dass er ihn mit meinem sollst du ihn , dass er .

15Und wer seinen oder seine , soll werden.

16Und wer einen stiehlt und ihn , oder er wird in seiner , der soll werden.

17Und wer seinem oder seiner , soll werden.

18Und , und den mit einem mit der , und er , sondern wird :

19 er und an seinem wandelt, so soll der sein; so soll er sein Eig. sein Stillsitzen und ihn lassen.

20Und seinen oder seine mit dem , dass er seiner , so er werden;

21 er einen oder zwei leben , soll er werden, ist sein d.h. für sein Geld erkauft.

22Und sich streiten und eine , dass ihr die Frucht abgeht, und es , so soll er gewisslich an Geld werden, der Mann der ihm wird, und er soll es durch die Richter O. nach der Richter Ermessen.

23 aber , so sollst du ,

24 , , , ,

25 , , .

26Und in das seines oder in das seiner und verdirbt es, so soll er ihn um sein .

27Und er den seines oder den seiner , so soll er ihn um seinen .

28Und ein Eig. ein Stück Rindvieh; so auch in den folgenden Kapiteln einen oder eine , dass sie W. dass er stirbt, so soll der und sein soll werden; aber der des soll sein.

29 aber der war, und sein ist worden, und er hat ihn , und er einen oder eine , so soll der und sein soll werden.

30 ihm eine wird, so soll er das seines nach , ihm wird.

31Mag er einen eine , so soll ihm nach werden.

32 der einen oder eine , so soll sein Besitzer W. er ihrem Silbersekel , und der soll werden.

33Und eine oder eine und sie , und es ein oder ein ,

34so soll es der der : soll er dem desselben W. zurückgeben, und das Tier soll ihm .

35Und den seines , dass er , so sollen sie den und den W. sein Geld , und den sollen sie .

36Ist es aber gewesen, der war, und sein hat ihn , so soll er , und der soll ihm .

37 einen oder ein Stück und es oder es, so soll er den , und Stück das .

21 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:

2So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

3Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen.

5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,

6so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig.

7Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.

8Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat.

9Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.

10Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.

11Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.

13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.

14Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.

15Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

16Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.

17Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

18Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:

19kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe.

20Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.

21Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld.

22Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.

23Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,

24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.

26Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.

27Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

28Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.

29Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.

30Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.

31Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.

32Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

33So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,

34so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.

35Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

36Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben.

37Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

Elberfelder 1905: We believe that this Bible is found in the Public Domain.

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Luther 1912: We believe that this Bible is found in the Public Domain.