2.Mose 22
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22 Wenn der beim Einbruch betroffen , und wird geschlagen, daß er , so ist es ihm keine ;
2wenn die über ihm ist, so ist es ihm eine . soll gewißlich erstatten; wenn nichts hat, soll er für seinen werden.
3Wenn das Gestohlene lebend in seiner , es sei ein oder ein oder ein Stück Kleinvieh, soll das Doppelte erstatten.
4So ein oder Weingarten abweiden läßt sein hintreibt, und es weidet auf dem eines anderen, so soll er es vom seines und vom seines Weingartens erstatten.
5Wenn ein ausbricht und erreicht, und es ein Garbenhaufen , oder das stehende oder das , so soll der gewißlich , der den Brand angezündet .
6So seinem oder in Verwahrung , und es aus dem dieses -wenn der wird, so soll das Doppelte erstatten;
7wenn der wird, so soll der Besitzer des vor die Richter treten, ob nicht seine nach der seines ausgestreckt . -
8Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines , eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: es ", soll Sache vor die Richter ; wen die Richter schuldig , der soll seinem Doppelte . -
9So jemand seinem einen oder einen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein in Verwahrung , und es oder oder weggeführt, und es,
10so soll der zwischen ihnen sein, ob nicht seine nach der seines ausgestreckt ; sein Besitzer soll es , und jener soll nichts erstatten.
11Und wenn es ihm wirklich worden ist, so soll es seinem Besitzer erstatten.
12Wenn es aber worden ist, so soll es als bringen; soll das Zerrissene erstatten.
13Und wenn seinem ein Stück Vieh , und es wird oder stirbt-war sein Besitzer dabei, so es gewißlich erstatten;
14wenn sein Besitzer dabei war, soll es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete .
15Und so eine betört, die verlobt , und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe zum erkaufen.
16Wenn ihr durchaus weigert, sie ihm zu , so soll er nach der Heiratsgabe der . -
17Eine Zauberin sollst du nicht leben . -
18Jeder, der einem liegt, gewißlich werden. -
19Wer den außer , soll werden.
20Und den sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn seid ihr im gewesen.
21Keine und sollt ihr bedrücken.
22 sie irgend bedrückst, so ich, wenn sie irgendwie zu mir , gewißlich erhören;
23und mein wird entbrennen, und ich werde mit dem , und eure sollen und eure werden. -
24Wenn du Volke, dem bei dir, , so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
25Wenn irgend deines Mantel zum nimmst, so ihm denselben zurückgeben, die ;
26denn es ist seine einzige , sein für seine ; worin soll er ? Und es wird geschehen, wenn er zu mir , so ich ihn erhören, denn ich bin . -
27Die Richter sollst du nicht , und einem deines sollst du nicht .
28Mit der deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du zögern. Den deiner sollst du mir .
29Desgleichen sollst du mit deinem und mit deinem ; soll es bei seiner sein, am sollst du es mir . -
30Und sollt ihr mir sein, und , das auf dem worden ist, sollt ihr nicht ; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.