2.Mose 22

22 Wenn der beim Einbruch betroffen , und wird geschlagen, daß er , so ist es ihm keine ;

2wenn die über ihm ist, so ist es ihm eine . soll gewißlich erstatten; wenn nichts hat, soll er für seinen werden.

3Wenn das Gestohlene lebend in seiner , es sei ein oder ein oder ein Stück Kleinvieh, soll das Doppelte erstatten.

4So ein oder Weingarten abweiden läßt sein hintreibt, und es weidet auf dem eines anderen, so soll er es vom seines und vom seines Weingartens erstatten.

5Wenn ein ausbricht und erreicht, und es ein Garbenhaufen , oder das stehende oder das , so soll der gewißlich , der den Brand angezündet .

6So seinem oder in Verwahrung , und es aus dem dieses -wenn der wird, so soll das Doppelte erstatten;

7wenn der wird, so soll der Besitzer des vor die Richter treten, ob nicht seine nach der seines ausgestreckt . -

8Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines , eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: es ", soll Sache vor die Richter ; wen die Richter schuldig , der soll seinem Doppelte . -

9So jemand seinem einen oder einen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein in Verwahrung , und es oder oder weggeführt, und es,

10so soll der zwischen ihnen sein, ob nicht seine nach der seines ausgestreckt ; sein Besitzer soll es , und jener soll nichts erstatten.

11Und wenn es ihm wirklich worden ist, so soll es seinem Besitzer erstatten.

12Wenn es aber worden ist, so soll es als bringen; soll das Zerrissene erstatten.

13Und wenn seinem ein Stück Vieh , und es wird oder stirbt-war sein Besitzer dabei, so es gewißlich erstatten;

14wenn sein Besitzer dabei war, soll es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete .

15Und so eine betört, die verlobt , und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe zum erkaufen.

16Wenn ihr durchaus weigert, sie ihm zu , so soll er nach der Heiratsgabe der . -

17Eine Zauberin sollst du nicht leben . -

18Jeder, der einem liegt, gewißlich werden. -

19Wer den außer , soll werden.

20Und den sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn seid ihr im gewesen.

21Keine und sollt ihr bedrücken.

22 sie irgend bedrückst, so ich, wenn sie irgendwie zu mir , gewißlich erhören;

23und mein wird entbrennen, und ich werde mit dem , und eure sollen und eure werden. -

24Wenn du Volke, dem bei dir, , so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

25Wenn irgend deines Mantel zum nimmst, so ihm denselben zurückgeben, die ;

26denn es ist seine einzige , sein für seine ; worin soll er ? Und es wird geschehen, wenn er zu mir , so ich ihn erhören, denn ich bin . -

27Die Richter sollst du nicht , und einem deines sollst du nicht .

28Mit der deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du zögern. Den deiner sollst du mir .

29Desgleichen sollst du mit deinem und mit deinem ; soll es bei seiner sein, am sollst du es mir . -

30Und sollt ihr mir sein, und , das auf dem worden ist, sollt ihr nicht ; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

22 der beim betroffen wird, und er wird , dass er , so ist es ihm d.h. dem Schläger des Diebes; O. so ist seinetwegen, d.h. des Diebes wegen; so auch V. 3 ;

2 die ihm ist, so ist es ihm eine . Er soll ; er hat, soll er für seinen werden.

3 das in seiner wird, es ein ein ein Stück , soll er das .

4So ein oder einen Weingarten O. ein Gartenland lässt und er sein , und es auf dem eines , so soll er es vom seines und seines Weingartens .

5 und d.h. wahrsch. eine Dornhecke , und es wird ein , oder das oder das , so soll der , der den hat.

6So seinem oder in , und es wird dem dieses der wird, so soll er das .

7 der wird, so soll der des die , er seine nach der seines hat.

8 von eines , eines , eines Stückes , eines , , man : ist “, soll die ; die , der soll seinem das .

9So seinem einen oder einen oder ein Stück oder in , und es oder wird oder , und es,

10so soll der des ihnen , er seine nach der seines hat; und sein d.h. des Viehs soll es , und jener soll .

11Und es ihm worden ist, so soll er es seinem .

12 es aber worden ist, so soll er es als ; er soll das .

13Und seinem ein Stück Vieh entlehnt, und es wird oder – war sein , so soll er es gewisslich .

14 sein war, soll er es . war, so ist es für seine .

15Und eine , ist, und ihr, so soll er sie gewisslich eine sich zur .

16 ihr sich , sie ihm zu , so soll er darwägen nach der der .

17Eine Zauberin sollst du .

18, der einem , soll werden.

19Wer den dem , soll S. die Vorrede werden.

20Und den sollst du und ihn , seid ihr im .

21 und sollt ihr .

22 du sie , so werde ich, sie mir , ihr Geschrei ;

23und mein wird , und ich werde euch mit dem , und eure sollen und eure .

24 du meinem , dem dir, , so sollst du ihm wie ein Eig. jemand, der um Zins Geld ausleiht; ihr sollt ihm .

25 du irgend deines Mantel Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde (Vergl. die Anm. zu Kap. 12,34; 5. Mose 22,30) , so sollst du ihm denselben , die ;

26 ist seine , sein für seine ; soll er ? Und es wird , er mir , so werde ich ihn , bin .

27Die sollst du , und einem deines sollst du .

28Mit der deines und dem deiner W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluss sollst du . – Den deiner sollst du mir .

29Desgleichen sollst du mit deinem und mit deinem ; soll es seiner , am sollst du es mir .

30Und sollt ihr mir , und , das auf dem worden ist, sollt ihr ; ihr sollt es den .

22 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.

2Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.

3Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

4Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.

5Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

6Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;

7findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

8Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,

10so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.

11Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.

12Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

13Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

14Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

15Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.

16Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

17Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.

18Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.

19Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt.

20Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

21Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen.

22Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;

23so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

24Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben.

25Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht;

26denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

27Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

28Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.

29So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben.

30Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.

Elberfelder 1905: We believe that this Bible is found in the Public Domain.

Elberfelder Übersetzung: Copyright 2023 www.bibelkommentare.de

Luther 1912: We believe that this Bible is found in the Public Domain.