3.Mose 25

25 Und zu auf dem und :

2 zu den zu ihnen: Wenn in das kommet, das ich euch werde, so soll das dem einen Sabbath .

3 du dein und deinen beschneiden und den des Landes .

4Aber im siebten soll ein Sabbath der für das sein, ein Sabbath dem ; dein du nicht deinen nicht beschneiden;

5den Nachwuchs deiner sollst du nicht einernten, und die deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein der für das sein.

6 der Sabbath des soll euch zur dienen, dir und deinem und deiner und deinem und deinem , die bei dir aufhalten;

7und deinem und dem wilden , das in deinem ist, soll all zur Speise dienen.

8 du sollst dir Jahrsabbathe , , so daß die von Jahrsabbathen dir ausmachen.

9Und du sollst im siebten , am des Monats, den Posaunenschall ergehen ; dem Versöhnungstage sollt ihr die ergehen durch euer ganzes .

10 sollt das des fünfzigsten Jahres und sollt im für alle seine Bewohner. Jubeljahr soll es sein, und ihr werdet jeder zu seinem kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem .

11Ein Jubeljahr soll dasselbe, das des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht seinen Nachwuchs nicht und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht ;

12denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch sein; vom weg sollt ihr seinen .

13In diesem des Jubels sollt ihr jeder zu seinem kommen.

14Und wenn ihr eurem verkaufet oder von der eures etwas kaufet, so soll seinen bedrücken.

15 der der seit dem Jubeljahre sollst du von deinem , nach der der Erntejahre soll er dir .

16 Verhältnis der größeren von sollst du ihm den Kaufpreis , Verhältnis der geringeren Zahl von sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten er dir.

17Und so soll keiner von seinen bedrücken, und du sollst fürchten vor deinem ; denn ich bin , euer .

18Und so meine , und beobachtet meine und , so werdet wohnen in eurem .

19Und das wird seine , und werdet bis zur Sättigung und in demselben wohnen.

20Und wenn sprechet: Was sollen wir im siebten ? Siehe, wir nicht, und unseren wir nicht ein: -

21Ich ja im meinen entbieten, daß es den für bringe;

22und wenn im , werdet ihr noch vom Ertrage ; bis ins , bis sein einkommt, werdet ihr Altes .

23Und das soll nicht für werden, denn mein ist das ; denn und seid ihr bei mir.

24Und im ganzen eures Eigentums sollt ihr dem .

25Wenn dein und von seinem verkauft, so mag sein Löser, sein , und das seines .

26Und wenn keinen Löser , und seine erwirbt und , was zu seiner hinreicht,

27so soll er die seines Verkaufs und das Übrige dem zurückzahlen, an den er , und so zu seinem kommen.

28 wenn seine nicht , was hinreicht, ihm zurückzuzahlen, soll das von ihm Verkaufte in der des desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll zu seinem .

29Und wenn jemand ein in ummauerten , so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum des Jahres seines Verkaufs; ein volles soll sein Lösungsrecht bestehen.

30Wenn es aber gelöst wird, bis ihm ein ganzes ist, so soll das , das in der ummauerten ist, für dem desselben verbleiben, bei seinen ; es soll im Jubeljahre nicht frei .

31Aber die der , welche keine ringsum haben, sollen dem des gleichgeachtet ; es soll Lösungsrecht für sie sein, im Jubeljahre sollen sie frei .

32Und was die der , die der ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die sein.

33Und wenn jemand einem der , so soll das verkaufte in der seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die der der sind ihr den .

34Aber das des Bezirks ihrer soll nicht , denn es gehört ihnen als ewiges .

35Und wenn dein und seine bei dir wankend , so sollst du ihn unterstützen; wie der und der Beisasse soll bei dir .

36Du sollst nicht und von ihm , und sollst dich vor deinem , damit dein bei dir .

37Dein sollst du ihm nicht um Zins und deine Nahrungsmittel nicht um .

38Ich bin , euer , der ich euch dem herausgeführt habe, um euch das zu , um euer zu sein.

39Und wenn dein bei dir und sich dir , so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun ; wie ein Tagelöhner,

40wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir .

41Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine mit ihm, und zu seinem zurückkehren und zu dem seiner .

42Denn sie sind meine , die ich dem herausgeführt habe; sie sollen nicht werden, wie man Sklaven verkauft.

43Du sollst nicht mit Härte über ihn , und sollst dich vor deinem .

44Was aber deinen und deine betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um sind, von ihnen möget ihr und .

45Und auch von den der , die bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr und von ihrem , das bei euch , das sie in eurem gezeugt haben; und sie mögen euch zum sein,

46und ihr möget sie euren nach vererben, um sie als zu . Diese möget ihr lassen; aber über eure , die , sollt ihr nicht über den anderen mit Härte.

47Und wenn die eines oder eines bei dir etwas erwirbt, und dein bei ihm und sich dem , dem bei dir, oder einem Sprößling aus dem des ,

48so soll, er sich , Lösungsrecht für ihn sein; von seinen mag ihn .

49Entweder oder der seines mag ihn , oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem mag ihn ; oder seine etwas erworben, so mag sich selbst lösen.

50 er soll mit seinem von dem an, da er sich ihm , bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der der gemäß sein; nach den eines soll er bei ihm sein.

51Wenn der noch sind, so soll er ihrem Verhältnis seine von seinem Kaufgelde zurückzahlen;

52 wenn an den bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm : Verhältnis seiner soll er seine zurückzahlen.

53Wie ein soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen mit Härte über ihn .

54 wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei , er und seine mit ihm.

55Denn mir sind die ; meine sind sie, die ich dem herausgeführt habe. Ich bin , euer .

25 Und der auf dem und :

2 den und ihnen: ihr das , euch werde, so soll das dem einen Eig. ruhen.

3 sollst du dein und deinen und den des Landes W. seinen Ertrag .

4Aber im soll ein der für das , ein dem ; dein sollst du und deinen ;

5den deiner sollst du , und die deines sollst du : Es soll ein der für das .

6Und der des soll euch zur S. V. 12, dir und deinem und deiner und deinem und deinem , die sich dir ;

7und deinem und den , in deinem sind, soll sein zur .

8Und du sollst dir , , so dass die von dir .

9Und du sollst im 7. , am . des , den Eig. die Lärmposaune lassen; an dem sollt ihr die lassen durch euer .

10Und ihr sollt das Jahr des 50. und sollt im für seine . Ein Jubel Eig. Halljahr; H. Jobel: Schall, Hall soll euch , und ihr werdet seinem , und seinem .

11Ein Jubel soll dasselbe, das Jahr des 50. , euch ; ihr sollt und seinen und seine Eig. abschneiden;

12 ein Jubel ist : Es soll euch ; weg sollt ihr seinen .

13In Jahr des Jubels sollt ihr seinem .

14Und ihr eurem oder der eures etwas , so soll seinen O. übervorteilen.

15Nach der der dem Jubel sollst du deinem , nach der der soll er dir .

16Nach Verhältnis der Zahl von sollst du ihm den , und nach Verhältnis der Zahl von sollst du ihm den ; eine von dir.

17Und so soll von euch seinen O. übervorteilen, und du sollst dich deinem ; bin der , euer .

18Und so meine , und beobachtet meine und sie, so werdet ihr eurem .

19Und das wird seine , und ihr werdet bis zur und in demselben .

20Und ihr : sollen wir im ? , wir , und unseren wir –:

21ich werde euch ja im meinen , dass es den für ;

22und wenn ihr im , werdet ihr noch ; ins , sein , werdet ihr .

23Und das soll für werden, mein ist das ; und seid ihr mir.

24Und im eures sollt ihr dem .

25 dein und seinem , so mag O. soll sein , sein , und das seines .

26Und , und seine und , was zu seiner hinreicht,

27so soll er die seines und das dem , an er hat, und so zu seinem .

28Und seine hat, was hinreicht, um ihm , so soll das von ihm in der des desselben zum ; und im Jubel soll es frei , und er soll zu seinem .

29Und ein in einer , so soll sein zum des seines ; ein soll sein .

30 es aber wird, ihm ein ist, so soll das , in der ist, für dem desselben , bei seinen ; es soll im Jubel frei .

31Aber die der , haben, sollen des werden; es soll für sie , und im Jubel sollen sie frei .

32Und was die der , die der ihres betrifft, so soll ein für die .

33Und einem der , so soll das in der seines d.h. des Leviten, der verkauft hat im Jubel frei ; die der der sind ihr den .

34Aber das des ihrer soll werden, gehört als .

35Und dein und seine dir wird, so sollst du ihn ; wie der und der soll er dir .

36Du sollst und Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung entlehnter Nahrungsmittel ihm und sollst dich deinem , damit dein dir .

37Dein sollst du ihm um Zins und deine um .

38 bin der , euer , ich euch dem habe, um euch das zu , um euer zu .

39Und dein dir und sich dir , so sollst du ihn nicht lassen;

40wie ein , wie ein soll er dir ; zum soll er dir .

41Dann soll er frei dir , und seine ihm, und seinem Geschlecht und zu dem seiner .

42 sind meine , ich dem habe; sie sollen werden, wie man .

43Du sollst mit über ihn und sollst dich deinem .

44Was aber deinen und deine O. deinen Sklaven und deine Sklavin betrifft, du wirst: den , euch sind, mögt ihr und .

45Und den der , die sich euch , mögt ihr und ihrem Geschlecht, das euch ist, das sie in eurem haben; und sie mögen euch zum sein,

46und ihr mögt sie euren euch , um sie als zu . mögt ihr auf lassen; aber über eure , die , sollt ihr über den mit .

47Und die eines oder eines dir etwas , und dein ihm und sich dem , dem dir, oder einem Sprössling aus dem Geschlecht des ,

48so soll, er sich hat, für ihn ; seinen mag O. soll ihn .

49 sein der seines mag ihn , einer seinen seinem Geschlecht mag ihn ; oder hat seine etwas , so mag er sich selbst .

50Und er soll seinem dem an, da er sich ihm hat, zum ; und der , für den er sich hat, soll der der gemäß sein; den eines soll er ihm d.h. seine Arbeitszeit soll derjenigen eines Tagelöhners entsprechend ihm angerechnet werden.

51 der sind, so soll er nach ihrem seine seinem ;

52und an den zum , so soll er es ihm : nach Verhältnis seiner soll er seine .

53Wie ein soll er für ihm ; er soll vor deinen mit über ihn .

54Und er in wird, so soll er im frei , und seine ihm.

55 mir sind die ; meine sind , ich dem habe. bin der , euer .

25 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:

2Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern,

3daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein;

4aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.

5Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.

6Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir,

7dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein.

8Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.

9Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung.

10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;

11denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen;

12denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.

13Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.

14Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,

15sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.

16Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen.

17So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.

18Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget.

19Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt.

20Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:

21da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen,

22daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt.

23Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.

24Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

25Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat.

26Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse,

27so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen.

28Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.

29Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.

30Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr.

31Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden.

32Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden.

33Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.

34Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

35Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,

36und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne.

37Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun.

38Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

39Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

40sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.

41Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.

42Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.

43Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

44Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,

45und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben

46und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge.

47Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,

48so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen,

49oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen.

50Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.

51Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist.

52Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung.

53Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

54Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.

55Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

Elberfelder 1905: We believe that this Bible is found in the Public Domain.

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