3.Mose 25
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25 Und zu auf dem und :
2 zu den zu ihnen: Wenn in das kommet, das ich euch werde, so soll das dem einen Sabbath .
3 du dein und deinen beschneiden und den des Landes .
4Aber im siebten soll ein Sabbath der für das sein, ein Sabbath dem ; dein du nicht deinen nicht beschneiden;
5den Nachwuchs deiner sollst du nicht einernten, und die deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein der für das sein.
6 der Sabbath des soll euch zur dienen, dir und deinem und deiner und deinem und deinem , die bei dir aufhalten;
7und deinem und dem wilden , das in deinem ist, soll all zur Speise dienen.
8 du sollst dir Jahrsabbathe , , so daß die von Jahrsabbathen dir ausmachen.
9Und du sollst im siebten , am des Monats, den Posaunenschall ergehen ; dem Versöhnungstage sollt ihr die ergehen durch euer ganzes .
10 sollt das des fünfzigsten Jahres und sollt im für alle seine Bewohner. Jubeljahr soll es sein, und ihr werdet jeder zu seinem kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem .
11Ein Jubeljahr soll dasselbe, das des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht seinen Nachwuchs nicht und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht ;
12denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch sein; vom weg sollt ihr seinen .
13In diesem des Jubels sollt ihr jeder zu seinem kommen.
14Und wenn ihr eurem verkaufet oder von der eures etwas kaufet, so soll seinen bedrücken.
15 der der seit dem Jubeljahre sollst du von deinem , nach der der Erntejahre soll er dir .
16 Verhältnis der größeren von sollst du ihm den Kaufpreis , Verhältnis der geringeren Zahl von sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten er dir.
17Und so soll keiner von seinen bedrücken, und du sollst fürchten vor deinem ; denn ich bin , euer .
18Und so meine , und beobachtet meine und , so werdet wohnen in eurem .
19Und das wird seine , und werdet bis zur Sättigung und in demselben wohnen.
20Und wenn sprechet: Was sollen wir im siebten ? Siehe, wir nicht, und unseren wir nicht ein: -
21Ich ja im meinen entbieten, daß es den für bringe;
22und wenn im , werdet ihr noch vom Ertrage ; bis ins , bis sein einkommt, werdet ihr Altes .
23Und das soll nicht für werden, denn mein ist das ; denn und seid ihr bei mir.
24Und im ganzen eures Eigentums sollt ihr dem .
25Wenn dein und von seinem verkauft, so mag sein Löser, sein , und das seines .
26Und wenn keinen Löser , und seine erwirbt und , was zu seiner hinreicht,
27so soll er die seines Verkaufs und das Übrige dem zurückzahlen, an den er , und so zu seinem kommen.
28 wenn seine nicht , was hinreicht, ihm zurückzuzahlen, soll das von ihm Verkaufte in der des desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll zu seinem .
29Und wenn jemand ein in ummauerten , so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum des Jahres seines Verkaufs; ein volles soll sein Lösungsrecht bestehen.
30Wenn es aber gelöst wird, bis ihm ein ganzes ist, so soll das , das in der ummauerten ist, für dem desselben verbleiben, bei seinen ; es soll im Jubeljahre nicht frei .
31Aber die der , welche keine ringsum haben, sollen dem des gleichgeachtet ; es soll Lösungsrecht für sie sein, im Jubeljahre sollen sie frei .
32Und was die der , die der ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die sein.
33Und wenn jemand einem der , so soll das verkaufte in der seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die der der sind ihr den .
34Aber das des Bezirks ihrer soll nicht , denn es gehört ihnen als ewiges .
35Und wenn dein und seine bei dir wankend , so sollst du ihn unterstützen; wie der und der Beisasse soll bei dir .
36Du sollst nicht und von ihm , und sollst dich vor deinem , damit dein bei dir .
37Dein sollst du ihm nicht um Zins und deine Nahrungsmittel nicht um .
38Ich bin , euer , der ich euch dem herausgeführt habe, um euch das zu , um euer zu sein.
39Und wenn dein bei dir und sich dir , so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun ; wie ein Tagelöhner,
40wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir .
41Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine mit ihm, und zu seinem zurückkehren und zu dem seiner .
42Denn sie sind meine , die ich dem herausgeführt habe; sie sollen nicht werden, wie man Sklaven verkauft.
43Du sollst nicht mit Härte über ihn , und sollst dich vor deinem .
44Was aber deinen und deine betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um sind, von ihnen möget ihr und .
45Und auch von den der , die bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr und von ihrem , das bei euch , das sie in eurem gezeugt haben; und sie mögen euch zum sein,
46und ihr möget sie euren nach vererben, um sie als zu . Diese möget ihr lassen; aber über eure , die , sollt ihr nicht über den anderen mit Härte.
47Und wenn die eines oder eines bei dir etwas erwirbt, und dein bei ihm und sich dem , dem bei dir, oder einem Sprößling aus dem des ,
48so soll, er sich , Lösungsrecht für ihn sein; von seinen mag ihn .
49Entweder oder der seines mag ihn , oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem mag ihn ; oder seine etwas erworben, so mag sich selbst lösen.
50 er soll mit seinem von dem an, da er sich ihm , bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der der gemäß sein; nach den eines soll er bei ihm sein.
51Wenn der noch sind, so soll er ihrem Verhältnis seine von seinem Kaufgelde zurückzahlen;
52 wenn an den bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm : Verhältnis seiner soll er seine zurückzahlen.
53Wie ein soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen mit Härte über ihn .
54 wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei , er und seine mit ihm.
55Denn mir sind die ; meine sind sie, die ich dem herausgeführt habe. Ich bin , euer .