4.Mose 35

35 Und zu in den Ebenen , am von , und :

2Gebiete den , daß von ihrem Erbbesitztum den zum Wohnen ; und zu den sollt einen Bezirk rings um dieselben den .

3Und die seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für und für ihre und für alle ihre .

4Und die Bezirke der , welche ihr den sollt, sollen der nach hin betragen ringsum;

5 ihr sollt der auf der Ostseite abmessen, auf der Südseite , und auf der Westseite und auf der Nordseite , daß die der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer sein.

6Und die , die ihr den sollt: Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen sollt, damit dahin , wer einen Totschlag begangen ; und zu diesen hinzu sollt ihr .

7Alle die , die ihr den sollt, sie und ihre Bezirke, sollen sein.

8 was die betrifft, die ihr von dem der sollt-von dem Stamme, der hat, sollt ihr nehmen, und von dem, der hat, sollt ihr nehmen; jeder Stamm soll Verhältnis seines , das er wird, von seinen den .

9Und zu und :

10 zu den und zu ihnen: Wenn ihr den in das ziehet,

11so ihr euch bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin ein Totschläger, der einen Menschen aus .

12Und die sollen euch zur Zuflucht sein dem Rächer, daß der nicht , bis er vor der zum .

13Und die , die ihr sollt, sollen Zufluchtstädte für euch sein.

14 sollt ihr des , und sollt ihr im ; Zufluchtstädte sollen sie sein.

15Den und dem und dem ihrer Mitte sollen diese zur Zuflucht sein, daß dahin ein jeder, der einen Menschen aus erschlagen .

16Wenn aber mit einem geschlagen , daß er ist, so ist er ein Mörder; der Mörder gewißlich werden.

17Und wenn mit einem , den er in der führte, wodurch man kann, geschlagen , daß er ist, so ist er ein Mörder; der Mörder gewißlich werden.

18Oder wenn mit einem , das er in der führte, wodurch man kann, geschlagen , daß er ist, so ist er ein Mörder; der Mörder gewißlich werden.

19Der , der den Mörder ; wenn antrifft, er ihn töten.

20Und wenn ihn aus gestoßen oder mit Absicht auf ihn hat, daß er ist,

21oder aus mit seiner geschlagen , daß ist, so der Schläger gewißlich getötet ; ist ein Mörder; der Bluträcher den Mörder , wenn er antrifft.

22Wenn aber von , aus , ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein auf ihn hat,

23oder, ohne es zu , irgend einen , wodurch man kann, auf ihn hat lassen, daß er gestorben ist, er ihm aber und seinen Schaden nicht:

24so soll die zwischen dem Schläger und dem nach diesen ;

25und die soll den Totschläger aus der des , und die soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er ; und er soll darin bis zum des , den man mit dem Öle .

26Wenn aber der über die seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen , irgend hinausgeht,

27und der der seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den , so er keine .

28Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bis zum des ; und dem des darf der in das seines Eigentums zurückkehren. -

29 dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren in allen euren Wohnsitzen.

30Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von man den ; aber einzelner kann nicht wider einen Menschen , daß sterbe.

31Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die eines Mörders, der zu , sondern er gewißlich .

32Auch sollt keine Sühne für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem des zurückkehre, im zu wohnen.

33Und ihr sollt das entweihen, in welchem ihr seid; denn das , das entweiht das ; und für das kann keine getan werden wegen des , das darin worden, außer durch das dessen, der es vergossen .

34Und du sollst nicht das , welchem ihr wohnet, dessen Mitte ich ; denn ich, , inmitten der .

35 Und der in den , von , und :

2 den , dass sie ihrem Erbbesitztum den zum ; und zu den sollt ihr einen Eig. eine Weidetrift dieselben den .

3Und die zum , und deren für ihr und für ihre und für ihre .

4Und die der , ihr den sollt, sollen der nach hin 1000 betragen ;

5und ihr sollt der auf der 2000 , und auf der 2000 , und auf der 2000 und auf der 2000 , dass die der sei; sollen die ihrer .

6Und die , ihr den sollt: sind es, ihr ihnen sollt, damit , wer einen hat; und hinzu sollt ihr .

7 die , ihr den sollt, sie und ihre , sollen sein.

8Und was die betrifft, ihr von dem der sollt – dem Stamm, der hat Eig. von den Vielen ... von den Wenigen, sollt ihr nehmen, und dem, der hat Eig. von den Vielen ... von den Wenigen, sollt ihr nehmen; Stamm soll nach Verhältnis seines , er wird, seinen den .

9Und der und :

10 den und : den in das ,

11so sollt ihr euch : sollen sie für euch , dass ein , der einen aus hat.

12Und die sollen euch zur dem Eig. Löser, der nächste Verwandte, dass der , er der hat zum .

13Und die , ihr sollt, sollen für euch .

14Ihr sollt des , und sollt ihr im ; sollen sie .

15Den und dem und dem ihrer sollen zur , dass , der einen aus hat.

16 er ihn aber mit einem hat, dass er ist, so ist ein Hier und nachher dasselbe Wort wie „Totschläger“; der soll werden.

17Und er ihn mit einem , den er in der führte Eig. mit einem Handstein, d.h. mit einem Stein, den man handhaben kann. Desgl. V. 18: Handwerkzeug, man kann, hat, dass er ist, so ist ein ; der soll werden.

18 wenn er ihn mit einem O. Gegenstand, das er in der führte, man kann, hat, dass er ist, so ist ein ; der soll werden.

19Der , soll den ; wenn er ihn , soll ihn .

20Und er ihn aus oder mit ihn hat, dass er ist,

21oder ihn aus mit seiner hat, dass er ist, so soll der werden; ist ein . Der soll den , wenn er ihn .

22 er aber von ungefähr, aus , ihn oder unabsichtlich ihn hat,

23oder, es zu , , man kann, ihn hat lassen, dass er ist, war ihm aber und seinen :

24so soll die dem und dem ;

25und die soll den der des , und die soll ihn seine , er ist; und er soll darin zum des , man mit dem hat.

26 aber der über die seiner , er ist, ,

27und der ihn der seiner , und der den , so hat er .

28 er soll in seiner zum des ; und dem des darf der das seines .

29Und soll euch zu einer bei euren in euren .

30, der einen : Auf die von soll man den ; aber ein kann gegen einen Eig. antworten, dass er .

31Und ihr sollt für die eines , ist zu , er soll werden.

32Auch sollt ihr für den seine , dass er Eig. bis zu dem des , um im zu .

33Und ihr sollt das , in seid; das , das ; und für das kann werden des , das darin worden, durch das dessen, der es hat.

34Und du sollst das , in , in ; , der , der .

35 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:

2Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung;

3dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben.

4Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben.

5So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein.

6Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

7daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten.

8Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben.

9Und der HERR redete mit Mose und sprach:

10Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,

11sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut.

12Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei.

13Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein.

14Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan.

15Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

16Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.

17Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.

18Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.

19Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.

20Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt,

21oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.

22Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens

23oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt,

24so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten.

25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.

26Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,

27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.

28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.

29Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.

30Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode.

31Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben.

32Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe.

33Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat.

34Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt.

Elberfelder 1905: We believe that this Bible is found in the Public Domain.

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Luther 1912: We believe that this Bible is found in the Public Domain.