4.Mose 35
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35 Und zu in den Ebenen , am von , und :
2Gebiete den , daß von ihrem Erbbesitztum den zum Wohnen ; und zu den sollt einen Bezirk rings um dieselben den .
3Und die seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für und für ihre und für alle ihre .
4Und die Bezirke der , welche ihr den sollt, sollen der nach hin betragen ringsum;
5 ihr sollt der auf der Ostseite abmessen, auf der Südseite , und auf der Westseite und auf der Nordseite , daß die der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer sein.
6Und die , die ihr den sollt: Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen sollt, damit dahin , wer einen Totschlag begangen ; und zu diesen hinzu sollt ihr .
7Alle die , die ihr den sollt, sie und ihre Bezirke, sollen sein.
8 was die betrifft, die ihr von dem der sollt-von dem Stamme, der hat, sollt ihr nehmen, und von dem, der hat, sollt ihr nehmen; jeder Stamm soll Verhältnis seines , das er wird, von seinen den .
9Und zu und :
10 zu den und zu ihnen: Wenn ihr den in das ziehet,
11so ihr euch bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin ein Totschläger, der einen Menschen aus .
12Und die sollen euch zur Zuflucht sein dem Rächer, daß der nicht , bis er vor der zum .
13Und die , die ihr sollt, sollen Zufluchtstädte für euch sein.
14 sollt ihr des , und sollt ihr im ; Zufluchtstädte sollen sie sein.
15Den und dem und dem ihrer Mitte sollen diese zur Zuflucht sein, daß dahin ein jeder, der einen Menschen aus erschlagen .
16Wenn aber mit einem geschlagen , daß er ist, so ist er ein Mörder; der Mörder gewißlich werden.
17Und wenn mit einem , den er in der führte, wodurch man kann, geschlagen , daß er ist, so ist er ein Mörder; der Mörder gewißlich werden.
18Oder wenn mit einem , das er in der führte, wodurch man kann, geschlagen , daß er ist, so ist er ein Mörder; der Mörder gewißlich werden.
19Der , der den Mörder ; wenn antrifft, er ihn töten.
20Und wenn ihn aus gestoßen oder mit Absicht auf ihn hat, daß er ist,
21oder aus mit seiner geschlagen , daß ist, so der Schläger gewißlich getötet ; ist ein Mörder; der Bluträcher den Mörder , wenn er antrifft.
22Wenn aber von , aus , ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein auf ihn hat,
23oder, ohne es zu , irgend einen , wodurch man kann, auf ihn hat lassen, daß er gestorben ist, er ihm aber und seinen Schaden nicht:
24so soll die zwischen dem Schläger und dem nach diesen ;
25und die soll den Totschläger aus der des , und die soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er ; und er soll darin bis zum des , den man mit dem Öle .
26Wenn aber der über die seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen , irgend hinausgeht,
27und der der seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den , so er keine .
28Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bis zum des ; und dem des darf der in das seines Eigentums zurückkehren. -
29 dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren in allen euren Wohnsitzen.
30Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von man den ; aber einzelner kann nicht wider einen Menschen , daß sterbe.
31Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die eines Mörders, der zu , sondern er gewißlich .
32Auch sollt keine Sühne für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem des zurückkehre, im zu wohnen.
33Und ihr sollt das entweihen, in welchem ihr seid; denn das , das entweiht das ; und für das kann keine getan werden wegen des , das darin worden, außer durch das dessen, der es vergossen .
34Und du sollst nicht das , welchem ihr wohnet, dessen Mitte ich ; denn ich, , inmitten der .